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AutorenbildAlex Milz

Die EU-Drohnenverordnung kompakt

Aktualisiert: 8. Dez. 2022

Kameradrohnen sind längst zu einem Massenphänomen geworden. Auch bei uns Motorradreisenden stehen sie hoch im Kurs. Für erschwingliches Geld und dank einfacher Bedienbarkeit können damit kinoreife Filmaufnahmen kreiert werden, die jeden Reisefilm enorm aufwerten. Doch trotz der großen Faszination lassen sich mittlerweile viele Hobbyfilmer von dem ganzen Bohai um Versicherung, Kennzeichnung, Führerschein und Verbotszonen eher abschrecken als anlocken. Ein wenig Orientierung tut Not, haben wir uns gedacht. In diesem Artikel bieten wir daher einen Überblick über die Eckpfeiler der EU-Drohnenverordnung mit aller Sorgfalt und ohne Gewähr.


Ein Blick in die EU-Drohnenverordnung


Wo viel los ist, braucht es eben ein paar verbindliche Regeln, haben sich die europäischen Gesetzeshüter gedacht. Also gab es ab dem 01.01. 2021eine neue EU-Drohnenverordnung, die für mehr Luftsicherheit und für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten sorgen soll. Diese Grundregeln sind für alle EU-Länder einheitlich definiert. Sogar einen Führerschein ist je nach Gewicht der Drohne vorgeschrieben.


Nach dem neuen Gesetz darf sich eine Drohne nicht aus dem Sichtfeld des Piloten entfernen und maximal 120m hochsteigen. Der Flug über Krankenhäuser, Wohngrundstücke sowie Naturschutzgebieten oder Nationaldenkmälern sind verboten. Weiterhin darf nicht in einem Radius von 1,5 km zu Flughäfen geflogen werden. Auch sind Unglücksorte, Katastrophengebieten und Einsatzorten der Bundeswehr tabu.


Soweit klar mag sich der eine oder andere jetzt denken, aber nun wird es noch etwas spezieller. Abhängig von Startgewicht und Einsatzzweck werden Drohnenflüge EU-weit auf der Grundlage ihres Risikos in drei Kategorien eingeteilt:

· Offen

· Speziell und

· Zulassungspflichtig


Für uns Hobbyfilmer wird die offene Kategorie die wichtigste Rolle spielen, die nochmals in die drei Unterkategorien (A1, A2 und A3) eingeteilt sind.


Alle Drohnen mit einem Startgewicht zwischen 250g und bis 25kg fallen in die Unterkategorie A3, also fast alle gängigen Modelle, die man derzeit für private Zwecke nutzen kann. Nun sind wir Hobbyfilmer dort angekommen, wo wir in dieser Verordnung platziert wurden, in der Kategorie OFFEN / A3.


Das bedeutet für uns hier nun konkret folgendes:

Man darf nur weit genug von Menschen entfernt fliegen und es dürfen auch keine unbeteiligten Personen im gesamten Flugbereich sein. Damit scheiden Flüge in der Stadt oder in bebauten Gebieten komplett aus.


Auch wird ab einer Startmasse von 250g der sogenannte kleine EU-Drohnenführerschein – offiziell EU-Kompetenznachweis erforderlich und erst ab dem 16. Lebensjahr möglich. Wer Führerschein hört, der hat vielleicht viele Stunden Theoriebüffeln vor Augen. Aber da können wir beruhigen. Dieser Kompetenznachweis ist kein Hexenwerk und kann ohne großen Aufwand über die Webseite des Luftfahrtbundesamts gemacht werden (lba-openuav.de). Das Zertifikat, also der „Führerschein“ wird von der EASA (European Union Aviation Safety Agency) ausgestellt und bleibt fünf Jahre gültig.





Wer dann weitermachen will, der kann den großen Drohnenführerschein, EU-Fernpilotenzeugnis genannt draufsetzen und darf dann etwas mehr. So ist es unter Beachtung der allgemeinen Auflagen möglich, dichter über unbeteiligte Personen oder über Wohngebiete zu fliegen.


Nach der Luftverkehrsordnung ist man verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei ist es egal, ob wir den Copter beim Filmhobby oder bei gewerblicher Tätigkeit steigen lassen. Bitte beim Abschluß der Versicherung unbedingt darauf achten, dass auch Fluggeräte mitversichert sind, die einer Versicherungspflicht unterliegen, da es einige Haftpflichtversicherer gibt, die dies explizit ausschließen. Im Falle eines Schadens schaut man dann in die Röhre.


Ebenfalls elementar für eine Drohnenversicherung ist die Deckung von Schäden aufgrund äußerer Umstände. Ein solcher Umstand könnte ein Greifvogel sein, der die Drohne zu Absturz bringt und in weiterer Folge jemanden verletzt. Dies schließen einige Versicherer auch aus, da nur Schäden versichert sind, die man ausschließlich selbst verursacht hat. Wem das alles zu spitzwindig ist, der sollte sich direkt für eine reine Drohnenversicherung entscheiden, wie sie beispielweise bei Helden.de angeboten wird. Auch ist eine Mitgliedschaft bei DMFV (Deutscher Modellflieger Verband) mit inkludierter Drohnenversicherung interessant. Da hat man dann direkt die Fachexpertise auf Abruf mit dabei.

Wem diese genannten Vorgaben und Einschränkungen zu restriktiv sind und wer keine großen Anforderungen an die Kamera stellt, der sollte eine Drohne mit einem Startgewicht unter 250g in Betracht ziehen. Dann fallen einige der strengen Auflagen zu Mindestabständen weg und es wird auch kein Drohnenführerschein benötigt. Doch ab 2023 wird sich hier nochmals was ändern. Also bitte informiert halten.


Seit Anfang 2021 sind alle Drohnen mit Kamera beim jeweiligen Luftfahrtbundesamt zu registrieren (uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator). Man erhält im Gegenzug eine Identifizierungsnummer, die auf eine kleine Plakette zu drucken ist und von außen sichtbar auf die Drohne geklebt wird.


Die eigene Drohne in anderen Ländern


Wer nun glaubt, dass überall in der EU alles gleich geregelt ist, der irrt leider. Wie bei den Verkehrsregeln, kann jedes EU-Land nochmals eigene Gesetze erlassen. Vor der Reise sollten die Grundlagen der jeweiligen Landesverordnungen gut studiert werden. So ist in Griechenland eine Extra-Genehmigung für die Luftraumnutzung erforderlich, die vor Reisebeginn zu beantragen ist.


Dafür kann man in der Schweiz die Drohne bis auf 150 m steigen lassen, statt der EU-weit geregelten 120 m. In England wiederum kann eine Drohne nicht ohne eine vorherige Registrierung beim Civil Aviation Authority in die Lüfte steigen. Wie soll man da den Durchblick halten? Gut, dass es Drohnen-Camp.de gibt. Die beiden Drohnenpiloten Sabrina Herrmann & Francis Markert haben eine Übersicht der aktuellen Gesetze aller europäischen Länder mit Links zu den nationalen Luftfahrtagenturen zusammengetragen und bietet darüber hinaus genaue Informationen zur aktuellen Drohnenverordnung.


Vor Ort ist dann jeder angehalten, sich über die No-Fly-Zonen zu informieren, damit man nicht zufällig über Gebiete kreist, die für Drohnen gesperrt sind. In der Regel sind das Naturschutzgebiete, Nationalparks und besonders dort, wo Tiere leben.


Hilfreiche Webseiten zum Thema


Copter-Profi.de

Umfangreiche Webseite zur EU-Drohnenverordnung und mit Angeboten zu Online- und Präsenzkursen rund um Drohnenführerscheine und Pilotenausbildung.


Drohnen.de

Perfekter Überblick über alles, was man über Drohnen und ihren Gebrauch wissen muss. Viele Testberichte mit verlinkten YouTube Videos machen die Seite zu einer wahren Fundgrube.


Drohnen-camp.de

Die Seite von Sabrina Herrmann & Francis Markert ist eine perfekte Orientierungshilfe rund um Drohnenverordnungen mit einem einmaligen Überblick über Drohnengesetze weltweit.


Copter.aero

Diese Seite wird von einem Tochterunternehmen des Deutschen Modellflieger Verbands e.V. (DMFV) betrieben und bietet alle Informationen über bestehenden Verordnungen. Auch wird hier eine preiswerte private Drohnenversicherung im Rahmen der Mitgliedschaft angeboten.




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